Projektinhalt
Wer langfristig erkrankt oder schwerbehindert ist, hat es besonders schwer, sich am Arbeitsplatz zu behaupten. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und bieten Unterstützung, damit Sie sich Ihren Arbeitsplatz erhalten können.
Ob Sie etwa Hilfe bei Konflikten am Arbeitsplatz benötigen oder bei der Anpassung Ihres Arbeitsplatzes an Ihre spezifischen Bedürfnisse: Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Auch Ihrem Betriebe bieten wir lösungsorientierte Beratung bei Konflikten mit Mitarbeiter*innen, Unterstützung bei den betriebsspezifischen Möglichkeiten der Arbeitsplatzanpassung und die Klärung von Fördermöglichkeiten an. Als Fachberatungsstelle unterstützen wir Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Gleichstellung im Arbeitsleben sowie Betriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen wollen durch kompetente und individuelle Beratung.
Angeschlossen ist der Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung.
Wir bieten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern u. a.:
- Einzelgespräche in unserer Beratungsstelle
- Gespräche an Ihrem Arbeitsplatz (nur mit Ihrem Einverständnis)
- Familien- und Angehörigengespräche
- Kooperation mit Ärzten, Therapeuten und Institutionen (nur mit Ihrem Einverständnis)
- Information über Unterstützungsangebote anderer Einrichtungen
Wir bieten Ihrem Betrieb u.a.:
- Begleitung von Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung
- Einsatz einer Fachberaterin mit Gebärdensprachkompetenz für Menschen mit Hörbehinderung
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von wirtschaftlichem und sozialem Handeln im Unternehmen
- Individuelle Information, Beratung und Unterstützung in ihrem Betrieb
Das Team
Beratungstermine bieten wir nur nach Vereinbarung an.
Aufgaben und Ziele
Vorrangiges Ziel unserer Arbeit ist der Erhalt von Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Dies erreichen wir durch Beratung und Unterstützung von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Betrieben.
Berufsbegleitende Beratung und Unterstützung für Arbeitnehmer:innen
Wir können Ihnen helfen, wenn …
- Sie einen gültigen Arbeitsvertrag haben, schwerbehindert oder gleichgestellt sind und Beratung oder Informationen suchen
- Sie die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung beantragen möchten
- Sie sich Gedanken über Ihren Arbeitsplatz oder Ihre berufliche Zukunft machen
- Sie sich manchmal an der Arbeit über- oder unterfordert fühlen
- Sie Konflikte mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten haben
- Sie eine Abmahnung erhalten haben oder von Kündigung bedroht sind
- Sie sich nach einer innerbetrieblichen Umsetzung in ein neues Aufgabengebiet einarbeiten möchten
- Sie nach längerer Krankheit Ihre Arbeit wieder aufnehmen wollen
- Sie private Sorgen haben, die sich auf Ihr Arbeitsleben auswirken
- Sie Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und Kontakt zu Ämtern benötigen
- Individuelle Beratung zu Fragen von Krankheit und Behinderung
- Begleitung bei Problemen rund um den Arbeitsplatz
- Informationen zur beruflichen Rehabilitation und Unterstützung bei der Beantragung
- Information über Unterstützungsangebote anderer Einrichtungen
- Einzelgespräche in unserer Beratungsstelle
- Gespräche an Ihrem Arbeitsplatz (nur mit Ihrem Einverständnis)
- Familien- und Angehörigengespräche
- Kooperation mit Ärzt:innen, Therapeut:innen und Institutionen (nur mit Ihrem Einverständnis)
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir denken gerne mit Ihnen über Lösungen nach. Je früher Sie sich melden, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten.
Vermittlung für Arbeitnehmer:innen
Wenn Sie einen neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz suchen, den Sie mit Ihren Einschränkungen gut ausfüllen können, unterstützen wir Sie gerne.
- Anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- Suche nach sozialversicherungspflichtiger Stelle (mehr als 15 Stunden pro Woche)
- Klärung der Finanzierung durch einen Kostenträger vor dem Start
- Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle
- Hilfe beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen
- Beratung zu Fördermöglichkeiten und Antragstellung
- Begleitung bis in die Einarbeitungsphase und darüber hinaus
Dauer, Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach den Förderrichtlinien der Kostenträger. Die Beratung ist für Sie kostenlos.
Unser Angebot zum Download:
Flyer Beratung & Vermittlung (PDF, 2022) (öffnet in neuem Tab)Flyer in Textform (DOCX, 2024) (öffnet in neuem Tab)Flyer in Einfacher Sprache (DOCX, 2024) (öffnet in neuem Tab)Flyer im Audioformat (MP3) (öffnet in neuem Tab)Flyer in Einfacher Sprache, Audioformat (MP3) (öffnet in neuem Tab)
Beratung und Unterstützung für Arbeitgeber
Der Integrationsfachdienst berät Unternehmer:innen, Personalverantwortliche und betriebliche Helfer:innen umfassend zum Themenkomplex Schwerbehinderung und Arbeit.
- Lösungsorientierte Beratung bei Konflikten mit Mitarbeiter:innen
- Unterstützung bei behinderungsgerechter Gestaltung und Anpassung von Arbeitsplätzen
- Klärung von Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen
- Unterstützung bei Fragen der betrieblichen Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Begleitung von Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung
- Fachberatung mit Gebärdensprachkompetenz für Menschen mit Hörbehinderung
- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von wirtschaftlichem und sozialem Handeln im Unternehmen
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen – wir schauen gerne vertraulich mit Ihnen nach Lösungen!
Zusammenarbeit
Wir arbeiten eng mit folgenden Partner:innen zusammen:
Wegweiser
Biegenstraße 44, 35037 Marburg
Eckhaus Biegenstraße / Deutschhausstraße, 3. Obergeschoss. Im Erdgeschoss befindet sich eine Apotheke. Der Eingang liegt links neben dem Schaufenster, leicht zurückgesetzt. Achtung: zwei Stufen, die bei Feuchtigkeit glatt sein können. Fahrstuhl vorhanden.
Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 – Haltestelle „Volkshochschule" Richtung Stadtmitte.
Auf Wunsch holen wir Sie gerne an der Bushaltestelle ab.
Ausführliche Wegbeschreibungen:
Vom Hauptbahnhof können Sie Busse der Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9 und 27 in Richtung Stadtmitte nehmen. Fahren Sie bis zur Haltestelle „Volkshochschule". Wenn Sie aussteigen, wenden Sie sich nach rechts. Nach wenigen Metern – hinter einem Zigarettenautomaten an der Hauswand – gehen Sie links in einen Hauseingang.
Vorsicht: Es gibt zwei Stufen, die bei Feuchtigkeit glatt sein können. Ist die Eingangstür verschlossen, gehen Sie ein Stück zurück: dort finden Sie links die Klingelleiste. Die IFD-Klingel ist mit Punktschrift markiert.
Hinter der Eingangstür befindet sich rechts an der Wand ein Lichtschalter. Linker Hand finden Sie den Fahrstuhl. Sie finden uns im 3. Stock. Die Tür zum IFD ist geschlossen – Klingelschalter befindet sich geradeaus an der Wand (Treppe) bzw. rechts (Fahrstuhl).
Nehmen Sie vom Rudolphsplatz alle Buslinien Richtung Hauptbahnhof. Steigen Sie an der Haltestelle „Volkshochschule" aus und wenden Sie sich nach rechts. Nach etwa 100 Metern kommen Sie an eine Fußgängerampel mit hörbarem Signal. Überqueren Sie die Straße nach rechts, dann nach links. Nach etwa 10 Metern gehen Sie rechts in den Eingang.
Vorsicht: zwei Stufen, die bei Feuchtigkeit glatt sein können. Fahrstuhl und Klingel wie oben beschrieben. Wir befinden uns im 3. Stock.
Nehmen Sie die Ausfahrt „Marburg Mitte" und fahren Sie Richtung Stadthalle / Erwin-Piscator-Haus. Der IFD hat keine eigenen Parkplätze; öffentliche Parkplätze stehen in der Umgebung zur Verfügung.
Informationen zu Behindertenparkplätzen in der Nähe (öffnet in neuem Tab) finden Sie auf der Website der Stadt Marburg.
Wegbeschreibung im Audioformat:
Wegbeschreibung (kurz, MP3) (öffnet in neuem Tab)Wegbeschreibung (ausführlich, MP3)(öffnet in neuem Tab)
Kontakt
Berufsbegleitende Beratung & Unterstützung
Biegenstraße 44, 35037 Marburg
06421-68513-22
Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung
Andrea Weide
06421-68513-22
Telefonische Erreichbarkeit
Beratungstermine nur nach Vereinbarung.
Zielgruppen
Menschen im Arbeitsleben mit Schwerbehinderung/Gleichstellung; Betriebe, die Menschen mit Behinderung beschäftigen (wollen); betriebliche Helfergruppen; Menschen, die Unterstützung bei der Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung benötigen
Teilnahmevoraussetzungen
Menschen im Arbeitsleben mit anerkannter Schwerbehinderung/Gleichstellung oder in einem entsprechenden Antragsverfahren
Der IFD arbeitet im Auftrag des Integrationsamtes, der Deutschen Rentenversicherung und weiterer Kostenträger.